Rechts­anwältin
Katharina Barz

Mietrecht | Vertragsrecht | Arbeitsrecht | Verkehrsrecht | Forderungseinzug | Schadensersatzrecht | Familienrecht | Erbrecht | Strafrecht

Anwältin in Waldkirchen
Katharina Barz

„Wer ein rechtliches Problem hat, sucht nach einem vertrauenswürdigen Zuhörer und kompetenten Ratgeber“. Motiviert, flexibel und durchsetzungsstark – dies sind nur drei Eigenschaften, die mich ausmachen. Mit mir haben Sie einen Ansprechpartner auf Augenhöhe, denn ich sehe Sie nicht nur als Mandanten, sondern schenke Ihnen als ganze Persönlichkeit meine Beachtung.

Ich kämpfe solange für Ihr Recht, bis ich das Beste für Sie rausgeholt habe. Der Wille des Mandanten steht dabei immer im Vordergrund.

Meine Tätigkeitsfelder und Leistungen bestehen unter anderem aus

Familienrecht

Familienrecht: Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.“

Mietrecht

Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten und regelt im Streitfall die Rechte sowohl von Mietern als auch Vermietern. Das Mietrecht enthält unter anderem Gesetze zu Kündigungen, Mieten und Nebenkosten.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen (Vertragsabschluss, Vertragsschluss), die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen regeln.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist der Teil der Zivilrechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmerkollektiven (Gewerkschaften, Betriebsvertretungen) und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite regelt.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Forderungseinzug

Der Forderungseinzug bezeichnet allgemein die wirksame Durchsetzung von Ansprüchen zur Begleichung von Forderungen. Der Begriff wird vor allem im Hinblick auf (über-)fällige Forderungen verwandt. Meist wird in diesem Zusammenhang auch von Inkasso gesprochen.

Strafrecht

Damit das gesellschaftliche Zusammenleben funktioniert, braucht es Regeln, an die sich alle halten müssen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Manches Fehlverhalten wird allerdings als derart sozialschädlich eingestuft, dass der Staat dieses Verhalten unter Strafe stellt. Diese Verhaltensweisen und die jeweils zu verhängende Strafe sind im Strafrecht festgeschrieben.

Erbrecht

Erbrecht: „Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht (in Deutschland sogar Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz), Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen. Darunter fallen die gesetzliche und gewillkürte (z.B. Testament oder Erbvertrag) Erbfolge, der Pflichtteilsanspruch, aber auch schwerwiegende Gründe, die eine Enterbung rechtfertigen.

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Reinhard Gartner

Rechtsanwalt

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